Alljährlich werden von der Landwirtschaftkammer Rheinland-Pfalz sogenannte Kammerpreismünzen verliehen. Die von den Weingütern vorgestellten Weine (die Anzahl wird den Winzern freigestellt) werden im Vorfeld von einer Fachkommission der regionalen Weinwirtschaft verkostet und bewertet (bis zu 5 Punkte) Bei Erreichen einer bestimmten Mindestpunktzahl erhalten die Weine die Kammerpreismünze in Bronze (mind. 3,5 Punkte), Silber (mind. 4,0) oder Gold (mind. 4,5). So werden in jedem Jahr in der Pfalz mehrere tausend dieser Medaillen für einzelne Weine verliehen. Jedoch erhalten jedes Jahr nur etwa 20 Betriebe der Pfalz die sogenannten Staatsehrenpreise des Landwirtschaftsministers. Für eine solche Auszeichnung wird die qualitative Gesamtleistung eines Weingutes bewertet:
Je nach Betriebsgröße muss eine bestimmte Anzahl vorgestellt werden (8-10 Weine). Diese Auswahl muss aber auch quantitativ eine repräsentative Menge des Weingutes darstellen (20-25% der Menge). Mit der Durchschnittspunktzahl aller verkosteten Weine eines Weingutes wird nun ein anbaugebietsweiter Vergleich angestellt an dessen Ende die 20 besten Weingüter einen Staatsehrenpreis in Bronze für ihr ausgezeichnetes Qualitätsniveau in jenem Jahr erhalten. Die Anzahl der ausgezeichneten Güter richtet sich hierbei nach der Anzahl der insgesamt im Gebiet vorgestellten Weine. Der insgesamt fünfte Staatsehrenpreis, den ein Weingut innerhalb von 10 Jahren erhält wird als Staatsehrenpreis in Silber verliehen, der zehnte in wiederum längstens zehn folgenden Jahren endlich als Staatsehrenpreis in Gold.